Die meisten Verkehrsunfälle sind auf menschliches Versagen zurückzuführen, und das ohne jegliche Absicht. Egal, ob Sie Auto, Zug oder Bus fahren, ich helfe Ihnen bei der richtigen Bewertung der Rechtslage, um die Durchsetzung Ihrer Belange sicherzustellen. So überprüfe ich gerne Ihre Strafbefehle und helfe Ihnen bei der Anfechtung, wenn die Beschuldigung nicht gerechtfertigt ist oder nicht nachgewiesen werden kann.
Im Verkehrsrecht liegt mein Schwerpunkt in der Vertretung verkehrsstrafrechtlicher Mandate, z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und in der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, etwa im Fall der Anordnung eines Fahrverbots. Vielfach bin ich in diesem Bereich auch für Sie tätig, wenn sich Verwaltungsbehörden bei Ihnen melden, weil Ihnen die Fahrerlaubnis wegen behaupteter Alkohol- oder Drogenprobleme entzogen werden soll.
Daneben kümmere ich mich auch um die zivilrechtliche Regulierung Ihrer Ansprüche gegen Haftpflichtversicherer aus einem Verkehrsunfallereignis.